Pressemitteilung
Ab Montag, den 29.06.2020 kann die Geschäftsstelle der VG Eichstätt auch wieder ohne Termin von Bürgerinnen und Bürgern betreten werden. Voraussetzung ist allerdings immer noch ein effektiver Mund-Nase-Schutz. Visiere aus Plastik (sog. „Face-Shields“) stellen keinen gleichwertigen Ersatz für eine Maske dar, da diese nicht über einen textilen Abschluss verfügen und den Mund-Nasen-Bereich nicht vollständig bedecken. Diese können aber ergänzend zur Mund-Nasen-Bedeckung getragen/verwendet werden.
Neben dem Tragen einer Maske ist im Gebäude auch der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Die Hände sind bei Betreten des Gebäudes zu desinfizieren.
Sollten sich so viele Personen aufhalten, dass der Mindestabstand nicht mehr eingehalten werden kann haben die Besucher vor der Eingangstüre zu warten. Die Besucher der VG Eichstätt haben die Hygienemaßnahmen selbstdiszipliniert zu beachten. Ansonsten müssten die Öffnungszeiten wieder eingeschränkt werden.
Ungeachtet dieser Regelungen empfiehlt die Verwaltungsgemeinschaft dennoch die Vereinbarung von Terminen bei speziellen Anliegen (z.B. Eheanmeldung, Rentenberatung, etc.), wie bisher.