Ab Donnerstag, den 1. Juli 2021 kann die Geschäftsstelle der VG Eichstätt wieder ohne Termin von Bürgerinnen und Bürgern betreten werden. Voraussetzung ist allerdings immer noch ein effektiver Mund-Nase-Schutz. Neben dem Tragen einer Maske ist im Gebäude auch der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Die Hände sind bei Betreten des Gebäudes zu desinfizieren. Sollten sich so viele Personen aufhalten, dass der Mindestabstand nicht mehr eingehalten werden kann haben die Besucher vor der Eingangstüre zu warten.
Ungeachtet dieser Regelungen empfiehlt die Verwaltungsgemeinschaft dennoch die Vereinbarung von Terminen bei speziellen Anliegen (z.B. Eheanmeldung, Rentenberatung, etc.), wie bisher.
Zeitgleich sind die Beschäftigten nur noch während der Öffnungszeiten telefonisch erreichbar. In dringenden Fällen wird gebeten, einen Telefontermin per E-Mail zu vereinbaren.