Gemäß der Maßgabe des Bayerischen Innenministeriums ist die Geschäftsstelle der VG Eichstätt ohne Termin für Ihre Bürgerinnen und Bürger über die 3G-Regelung betretbar. Geimpfte sollen ihren Impfnachweis und den Personalausweis/Reisepass bereithalten. Sofern ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger keinen PCR- oder Schnelltest vorweisen können, ist auch ein vor der Haustür abgelegter Selbsttest ausreichend.