Höfebonus

Zur Erreichung eines noch höheren Grades an Flächendeckung, insbesondere bei starker Zersiedelung, können einer Gemeinde für Bewilligungen nach der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) ab dem 1. Juli 2017 verbesserte Förderkonditionen („Höfebonus“) gewährt werden.

Die wesentlichen Informationen hierzu sind im Hinweisdokument des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 
www.schnelles-internet-in-bayern.de/file/pdf/167/Hinweisdokument%20H%C3%B6febonus.pdf
enthalten.

Darüber hinaus war eine Neufassung folgender Musterdokumente notwendig:
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (einstufig)
www.schnelles-internet-in-bayern.de/file/doc/169/2017-06-22%20Muster_Bekanntm__Auswahlv__einst.doc

Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (zweistufig)
www.schnelles-internet-in-bayern.de/file/doc/170/2017-06-22%20Muster_Bekanntm_Auswahlv_zweist.doc

Förderantrag
www.schnelles-internet-in-bayern.de/file/doc/168/2017-06-23%20Muster_Foerderantrag.doc

Das Hinweisdokument und die neuen Musterdokumente sind auf unserer Homepage unter "Musterdokumente und Leitfäden"
www.schnelles-internet-in-bayern.de/info/musterdokumente.html
eingestellt.