Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (7.12.2020)

Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Schernfeld nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu liegenschaften@vg-eichstaett.de.

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (07.12.2020)

Die Gemeinde Schernfeld ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Schernfeld bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 29.01.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Gemeinde Schernfeld Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)