Geplante Ablagerungen von Erdaushub auf den gemeindlichen Deponien, von mehr als 15 cbm, sind eine Woche vor Anlieferung, beim zuständigen Deponiewärter mit dem ausgefüllten Vordruck „Verantwortliche Erklärung“ anzumelden. In diesem Vordruck bestätigt der Bauherr, dass es sich um einen unbedenklichen Erdaushub handelt. Eine geprüfte Unbedenklichkeit kann der Bauherr durch eine entsprechende Laboruntersuchung nachweisen. Den Vordruck „Verantwortliche Erklärung“ erhalten Sie vom Deponiewärter mit dem auch die geplanten Lieferzeiten vereinbart werden müssen.
Ist das Material für die Deponie ungeeignet oder bestehen aufgrund der Herkunft Zweifel an der Eignung muss der Deponiewärter das Material zurückweisen.
Herr Rupert Urban
85132 Schernfeld, Kreuzäcker 4
Telefon: 08422/987598
Frau Katharina Gabber
85132 Workerszell, Stangenacker 8
Telefon: 08421/80924