Ortsteil Schönau

Geschichte

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An der Römerstraße von Dollnstein Richtung Göhren, Treuchtlingen liegt die Plansiedlung Schönau. Eine „Römersäule“, errichtet 1858 unter König Maximilian II. Joseph an der Kreuzung bei Schernfeld, zeigt den Weg in nordwestlicher Richtung nach Göhren. Folgt man der Straße, erreicht man nach 1,5 km das Dorf Schönau. Die Weichen zur späteren Ortsgründung wurden 889 gestellt, als der damalige König Karl der Große Teile des königlichen Forstbesitzes dem Bischof von Eichstätt schenkte. Aus dem damaligen Grenzverlauf kann man ableiten, dass die Schönauer Flur und das Gehäu bereits zu dieser Zeit in bischöflichem Besitz waren. Ca. 300 Jahre später kam Bischof Otto (1182–1196) der Gedanke, die politische Ruhe der 2. Hälfte des 12. Jh. dazu zu nutzen, Siedlungen zu planen, um die Kirchen und Pfarreien zu vermehren. Konkrete Pläne und Ideen zur Anlage solche Plansiedlungen brachte er bereits 1190 mit nach Eichstätt, nachdem er die Kirche der neu angelegten Plansiedlung Blossenau bei Monheim geweiht hatte. Diese geplante Siedlung wurde nach dem Vorbild der deutschen Kolonisation in den östlichen Teilen des Reiches angelegt. Dort hat sich der Ortstyp des Straßenangerdorfes als äußerst zweckmäßig erwiesen. Der Anger war der Mittelpunkt des Dorfes mit den für die Dorfgemeinschaft wichtigen Einrichtungen. Somit gabelte sich die durch die Längsachse des Dorfes führende Straße, umschloss den Anger und führte am Dorfende wieder zusammen. Bischof Otto starb aber wohl vor der Verwirklichung seiner Pläne. Sein Nachfolger Hartwig, der als Dompropst unter Bischof Otto von diesen Plänen wusste, setzte dies bald nach 1200 mit der Rodung zur Errichtung der Schönauer Flur um. Er beauftragte damit einen Meister, der ein genau umgrenztes Gebiet zugewiesen bekam. Eventuell hatte dieser Meister bereits Erfahrungen mit der Anlage von solchen Siedlungen.

Im Jahr 1210 gab Bischof Hartwig die Erlaubnis, Wald für die Siedlung zu roden. 13 Kolonisten besiedelten die "Uranlage". Die meisten kamen vermutlich aus Schernfeld und Obereichstätt. Sie wurden mit verschiedenen Lehen und Rechten ausgestattet, dazu zählten Weide- und Streurechte im bischöflichen Wald. Das wichtigste Recht war die Nutzung des Rechtlerwaldes, der im Westen an die Römerstraße und im Nordwesten und Osten an den früheren bischöflichen und jetzigen Staatsforst angrenzt. Die Vergabe von Lehen ist mit dem Nutzungsrecht etwa von Acker und Wald verbunden. Der Lehner verpflichtet sich Abgaben zu leisten.

Ein Recht war z.B., die Streu fürs Vieh aus dem Wald zu holen. Es gab Ganz- und Halblehner. Die Leerhäusler bekamen ihre Streu eigens angewiesen. Es gab auch das Gemeinderecht zum Dürrholzklauben. Dies wurde um 1830 jedoch nur den Armen gestattet.

Der Name "Schönau", so wird erklärt, bedeutet "zur schönen Aue", "zum schönen Wiesengrund". Dieser Name sei wohl schon vorher für diesen Teil des Waldes gebräuchlich gewesen und sei auf die Siedlung übergegangen. (zba)