Ab 04.05.2020 wird die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt wieder beschränkt für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet sein. Einlass ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung (beim zuständigen Sachbearbeiter) sowie mit einfachem Mund-Nase-Schutz („Gesichtsmaske“ oder „Community-Maske“) möglich. Im Gebäude ist auf den gebotenen Mindestabstand (1,5 m) zu achten. Die Masken müssen von den Bürgerinnen und Bürgern selbst beschafft werden. Es dürfen sich max. 5 Fremdpersonen in der Geschäftsstelle aufhalten.