Gemäß der Maßgabe des Bayerischen Innenministeriums ist auch die Geschäftsstelle der VG Eichstätt für Ihre Bürgerinnen und Bürger nur noch über die 3G-Regelung betretbar. Diese Maßnahme gilt ab Donnerstag, den 30.12.2021. Um die geforderten Kontrollen durchführen zu können benötigen alle Besucherinnen und Besucher einen Termin.
Geimpfte sollen am Eingang ihren Impfnachweis und den Personalausweis/Reisepass bereithalten. Sofern ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger keinen PCR- oder Schnelltest vorweisen können, ist auch ein vor der Haustür abgelegter Selbsttest ausreichend. In diesem Fall bitten wir um frühzeitiges Eintreffen, damit der Test vor Zeugen abgelegt werden kann. Das bloße Vorweisen eines negativen Teststreifens reicht nicht.
Generell wird darauf hingewiesen, dass der Dienstbetrieb der VG Eichstätt weiterhin aufrecht erhalten wird. Die notwendigen Amtsgeschäfte sollten dennoch möglichst kontaktlos (Telefon oder E-Mail) erledigt werden.
Für Rückfragen stehen die Beschäftigten der Verwaltungsgemeinschaft gerne zur Verfügung.